Deutschland hat einen der am stärksten regulierten Rechtsberatungsmärkte Europas. Für Mandanten ist das eine gute Nachricht: Die Gebühren folgen klaren Regeln, Anwälte müssen bei einer regionalen Kammer zugelassen sein, und die Bezeichnung "Fachanwalt" hat echtes Gewicht. Dieser Ratgeber erklärt, wie das System funktioniert, ob Sie in Deutschland leben, dorthin ziehen oder vom Ausland aus eine Rechtsangelegenheit in Deutschland haben.
Rechtsanwalt, Fachanwalt oder Notar?
Ein Rechtsanwalt ist ein voll ausgebildeter Jurist, der Sie beraten und vor jedem deutschen Gericht vertreten kann. Jeder Rechtsanwalt ist Mitglied einer regionalen Rechtsanwaltskammer.
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Gebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung nachgewiesen hat, etwa im Arbeitsrecht (Fachanwalt für Arbeitsrecht), im Familienrecht oder im Mietrecht. Der Titel ist geschützt und daher ein verlässliches Signal, wenn Sie einen Spezialisten brauchen.
Ein Notar übt einen anderen Beruf aus. Notare sind neutrale Amtsträger und vertreten keine der Parteien. Sie benötigen einen Notar für Immobilienkäufe, Unternehmensgründungen sowie für bestimmte Testamente und Eheverträge. Wenn Sie eine Wohnung kaufen, kümmert sich der Notar um den Vertrag, ein Rechtsanwalt kann ihn aber zusätzlich für Sie prüfen.
Wie Anwaltskosten in Deutschland berechnet werden
Die Anwaltsvergütung in Deutschland regelt das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Es bemisst die Gebühren nach dem Wert der Angelegenheit, dem Gegenstandswert. Je höher der Streitwert, desto höher die gesetzliche Gebühr.
Anwälte können ihre Vergütung auch schriftlich frei vereinbaren, zum Beispiel als Stundensatz oder Pauschale. Das ist bei Unternehmensmandanten und bei außergerichtlicher Beratung üblich. Lassen Sie sich die Abrechnungsgrundlage vor Beginn der Tätigkeit schriftlich geben.
- Erstberatung: Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt, sofern nichts anderes vereinbart wird. Viele Anwälte nennen dafür einen Festpreis.
- Erfolgshonorar: Erfolgsabhängige Vergütungen sind in Deutschland nur in engen Ausnahmefällen zulässig. Die meisten Anwälte arbeiten nicht auf dieser Basis.
- Wer im Prozess zahlt: In Zivilverfahren trägt in der Regel die unterlegene Partei die Gerichtskosten und die gesetzlichen Anwaltsgebühren der Gegenseite. Honorare oberhalb der gesetzlichen Gebühren werden nicht erstattet.
Rechtsschutzversicherung und staatliche Hilfe
Viele Menschen in Deutschland haben eine Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie eine Police besitzen, prüfen Sie vor dem ersten Termin, ob Ihre Angelegenheit abgedeckt ist, und geben Sie dem Anwalt Ihre Versicherungsnummer: Er kann die Deckungszusage für Sie beim Versicherer anfragen.
Bei geringem Einkommen können Sie beim örtlichen Amtsgericht Beratungshilfe (für die Beratung) oder Prozesskostenhilfe (für Gerichtsverfahren) beantragen. Ein Anwalt kann Ihnen sagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Wie Sie einen Anwalt prüfen
Jeder zugelassene Anwalt ist im offiziellen Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer eingetragen, dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis. Suchen Sie dort nach dem Namen, um die Zulassung und etwaige Fachanwaltstitel zu bestätigen.
Vergleichen Sie anschließend mehrere Kanzleien. Auf Lexrova finden Sie Kanzleien in Deutschland oder wählen direkt eine Stadt wie Berlin oder München und filtern nach Rechtsgebiet, zum Beispiel Familienrechtsanwälte in Berlin.
Mit einem deutschen Anwalt aus dem Ausland arbeiten
- Sprache: Gerichtsverfahren werden auf Deutsch geführt, viele Kanzleien in Großstädten arbeiten aber auch auf Englisch. Fragen Sie vor der Terminvereinbarung nach.
- Unterlagen: Ausländische Dokumente benötigen häufig eine beglaubigte Übersetzung und manchmal eine Apostille.
- Vollmacht: Ihr Anwalt wird Sie bitten, eine Vollmacht zu unterschreiben, damit er für Sie handeln kann. Das ist in der Regel auch aus der Ferne möglich.
- Fristen: Deutsche Fristen sind kurz und streng, zum Beispiel drei Wochen für die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht. Wenden Sie sich zügig an einen Anwalt.
Fragen für das erste Gespräch
- Ist das Ihr Fachgebiet, und haben Sie dafür einen Fachanwaltstitel?
- Rechnen Sie nach dem RVG oder nach einer Vergütungsvereinbarung ab, und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
- Deckt meine Rechtsschutzversicherung den Fall ab, und kontaktieren Sie den Versicherer?
- Welche Fristen gelten, und welche Ergebnisse sind realistisch?
- Wer bearbeitet meine Akte, und in welcher Sprache?
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